Wissen · Stand: September 2026
Omnibus und NaBeG: Wer muss ab 2027 noch berichten?
Die Berichtspflicht nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen) ist deutlich geschrumpft. Hier lesen Sie, wer noch betroffen ist und was für alle anderen bleibt.
Was sich durch den Omnibus ändert
Die Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 der Europäischen Union begrenzt die direkte CSRD-Berichtspflicht auf große, nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen.
- Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten.
- Zusätzlich muss der Umsatz mehr als 450 Mio. Euro betragen.
- Beide Schwellenwerte müssen gemeinsam erfüllt sein.
Die Änderung gilt voraussichtlich ab dem Geschäftsjahr 2027.
Österreich hat die Entlastung übernommen
Das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG, BGBl. I Nr. 6/2026) setzt die Omnibus-Richtlinie in österreichisches Recht um. Die engere Berichtspflicht gilt damit auch für Unternehmen mit Sitz in Österreich.
Für Herbst 2026 wird eine weitere Novelle des NaBeG erwartet. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald sie vorliegt.
Was auch ohne eigene Berichtspflicht bleibt
Wer nicht mehr direkt berichtspflichtig ist, bekommt trotzdem weiterhin Anfragen: von Banken, von Großkunden, von Partnern entlang der Lieferkette.
- § 243ba des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) begrenzt, was berichtspflichtige Unternehmen von ihren Lieferketten-Partnern verlangen dürfen.
- Innerhalb dieser Grenzen bleiben Kennzahlen und Nachweise weiterhin gefragt, auch ohne eigene CSRD-Pflicht.
Was das für Sie heißt
- Prüfen Sie, ob Sie die beiden Schwellenwerte über- oder unterschreiten.
- Rechnen Sie mit Anfragen von Geschäftspartnern, auch ohne eigene Berichtspflicht.
- Wir unterstützen Sie beim Betroffenheits-Check und bei der Aufbereitung der passenden Kennzahlen.
Stand: September 2026; Rechtslage kann sich ändern.