ESG & Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem Omnibus: was Sie noch müssen, und was Ihre Kunden und Banken trotzdem wissen wollen.

Die direkte Berichtspflicht nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) betrifft nach der Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 große, nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. Euro Umsatz, voraussichtlich ab dem Geschäftsjahr 2027. Die Begrenzung von Anfragen entlang der Wertschöpfungskette ist in § 243ba Unternehmensgesetzbuch (UGB) verankert. Stand: September 2026; für Herbst 2026 wird eine weitere Überarbeitung des Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes (NaBeG) erwartet.

Weltkarte mit Bäumen: Nachhaltigkeit und ESG
1

Betroffenheits-Check

„Bin ich noch berichtspflichtig, und ab wann?“ Einstieg analog zum ersten Gespräch; juristische und steuerliche Kompetenz sichtbar.

2

ESG-Anfragen beantworten

Kennzahlen nach dem Voluntary Sustainability Reporting Standard (VS, vormals VSME), Lieferantenfragebögen, Ratings wie Sustainalytics.

3

CO₂-Bilanz und Fußabdruck

Corporate Carbon Footprint (CCF), Product Carbon Footprint (PCF), Ökobilanz (Life Cycle Assessment, LCA). Datenlastig, daher ein natürlicher Kandidat für Automatisierung.

4

CSRD-Bericht und EU-Taxonomie

Für weiterhin berichtspflichtige Unternehmen nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), einschließlich Prüfungsbegleitung.

5

Freiwilliger Bericht nach VS

Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs: schlanker Bericht für Unternehmen ohne Berichtspflicht, den Banken und Großkunden zunehmend anfragen.

6

Nachhaltigkeitsleitfaden für Immobilien

Leitfaden für Portfolios und Objekte: Energie, Emissionen, Maßnahmenplan, Kennzahlen je Objekt.

7

Klimarisikoanalyse

Physische und transitorische Risiken für Standorte und Portfolio, als Grundlage für Bericht und Finanzierungsgespräche.

Optional

Umweltaussagen prüfen

Prüfung von Umweltaussagen im Licht der EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo).

Weitere Themen bei Bedarf

Wesentlichkeitsanalyse, EU-Taxonomie, Lieferkette (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD), Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), ESG-Rating, Klimarisiko und Nachhaltigkeitsbericht ordnen wir je nach Ausgangslage einem der vier Blöcke zu.

Die Brücke zurück

ESG-Daten sind Buchhaltungsdaten. Deshalb erheben wir sie dort, wo sie ohnehin entstehen, und automatisieren auf Wunsch gleich den Finanzprozess mit.

→ Prozesse automatisieren

Sind Sie noch berichtspflichtig, und ab wann?

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